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   OLG Köln, 02.12.1994 - 6 U 215/92   

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https://dejure.org/1994,4885
OLG Köln, 02.12.1994 - 6 U 215/92 (https://dejure.org/1994,4885)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.12.1994 - 6 U 215/92 (https://dejure.org/1994,4885)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Dezember 1994 - 6 U 215/92 (https://dejure.org/1994,4885)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung einer Vervielfältigung und/oder Verbreitung von Teilen von Druckwerken im Rahmen von Datenbanken eines Wirtschaftsinformationsdienstes; Anforderung von Vervielfältigungsstücken von Bibliotheken und Dokumentationsstellen; Urheberrechtsschutz für ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    CB - Infobank

    §§ 16, 17, 53 Abs. 2 Nr. 4a, Abs. 5 (a.F.), 54, 97 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 1; UrhG § 97, § 53 Abs. 2 Nr. 4a

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1995, 265
  • ZUM 1996, 154
  • afp 1996, 150
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.04.1978 - I ZR 111/76

    Anforderungen an vergütungsfreie Herstellung "einzelner" Vervielfältigungsstücke

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.1994 - 6 U 215/92
    Nach den glaubhaften Bekundungen der Zeugin St. steht somit fest, daß die Beklagte Beiträge aus den Publikationen der Klägerin weder in einer Datenbank speichert, noch Fotokopien dieser Beiträge "auf Vorrat" vorhält, um damit die Kunden bedienen zu können, so daß aus diesen Gründen eine Privilegierung gemäß § 53 Abs. 2 Ziff. 4 a UrhG nicht ausgeschlossen ist (zur Speicherung in Datenbanken: Das als Anlage zum Schriftsatz vom 23.7.1993 von der Klägerin zu den Akten gereichte Gutachten von Prof. L.; zum Vorhalten mehrerer Kopien: BGH GRUR 1978, 474 ff. - "Vervielfältigungsstücke").

    Daß aber bei den einzelnen Kunden der Beklagten die Voraussetzungen des § 53 Abs. 2 Ziff. 4 a UrhG nicht vorliegen, hat die Klägerin nicht behauptet, wobei in diesem Zusammenhang anzumerken ist, daß die Vervielfältigung zum sonstigen eigenen Gebrauch auch die eigene berufliche oder erwerbswirtschaftliche Verwendung durch den Kunden umfaßt (BGH GRUR 1978, 474, 475 - "Vervielfältigungsstücke"; Schricker/L. a.a.O. § 53 Rdn. 12).

  • KG, 01.12.1982 - Ss 169/82

    Videoraubkassetten

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.1994 - 6 U 215/92
    Zwar liegt in der Ankündigung der Beklagten, dem Kunden auf dessen Wunsch auch Kopien der einschlägigen Literaturstellen zu übersenden, ein Angebot an die Öffentlichkeit im Sinne von § 17 UrhG , nach wohl herrschender Meinung, der der Senat folgt, müssen die kopierten Werkstücke jedoch zum Zeitpunkt des Angebots bereits vorhanden sein (RGZ 107, 277, 281 - "Gottfried Keller"; KG GRUR 1983, 174 - "Videoraub-Cassetten"; von Gamm UrhG , 1968, § 17 Rdn. 6; differenzierter: Schricker/L. a.a.O. § 17 Rdn. 4).

    Ob es darüber hinaus für ein die Verbreitung begründendes Angebot auch erforderlich ist, daß in dem Angebot bestimmte Werkstücke durch Titel und Inhalt bezeichnet werden (so KG GRUR 1983, 174 - "Videoraub-Cassetten"; ablehnend Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. Aufl., § 46 Anm. II 1.; Schricker/L. a.a.O. § 17 Rdn. 4), braucht der Senat vorliegend nicht zu entscheiden.

  • BGH, 21.11.1991 - I ZR 190/89

    Leitsätze

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.1994 - 6 U 215/92
    Der wettbewerbliche Leistungsschutz nach § 1 UWG kann zwar auch neben die Regelungen des Sonderrechtsschutzes treten, hierzu ist jedoch erforderlich, daß besondere Umstände hinzutreten, die die Ausnutzung fremder Leistung wettbewerbsrechtlich als unzulässig erscheinen lassen (BGH GRUR 1992, 382, 383 - "Leitsätze"; BGH GRUR 1988, 308, 309 - "Informationsdienst").
  • BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63

    Nachbildung einer gemeinfreien Skulptur Apfel-Madonna

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.1994 - 6 U 215/92
    Liegen somit keine besonderen Umstände vor, die das Handeln der Beklagten als wettbewerbsrechtlich unlauter erscheinen lassen, bleibt es bei dem Grundsatz, daß der wettbewerbliche Leistungsschutz die Wertung eines bestehenden Sonderrechtsschutzes hinzunehmen hat und über die bewußte Begrenzung der gewährten Ausschließlichkeitsrechte nicht hinausgehen darf (BGHZ 44, 288, 295 f. - "Apfelmadonna").
  • BGH, 10.12.1987 - I ZR 221/85

    "Informationsdienst"; Übernahme von Meldungen eines Informationsdienstes

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.1994 - 6 U 215/92
    Der wettbewerbliche Leistungsschutz nach § 1 UWG kann zwar auch neben die Regelungen des Sonderrechtsschutzes treten, hierzu ist jedoch erforderlich, daß besondere Umstände hinzutreten, die die Ausnutzung fremder Leistung wettbewerbsrechtlich als unzulässig erscheinen lassen (BGH GRUR 1992, 382, 383 - "Leitsätze"; BGH GRUR 1988, 308, 309 - "Informationsdienst").
  • RG, 07.11.1923 - I 21/23

    1. Zum Begriff "Vervielfältigung" eines Werkes (§§ 11, 15 LitUrhG.) im Gegensatz

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.1994 - 6 U 215/92
    Zwar liegt in der Ankündigung der Beklagten, dem Kunden auf dessen Wunsch auch Kopien der einschlägigen Literaturstellen zu übersenden, ein Angebot an die Öffentlichkeit im Sinne von § 17 UrhG , nach wohl herrschender Meinung, der der Senat folgt, müssen die kopierten Werkstücke jedoch zum Zeitpunkt des Angebots bereits vorhanden sein (RGZ 107, 277, 281 - "Gottfried Keller"; KG GRUR 1983, 174 - "Videoraub-Cassetten"; von Gamm UrhG , 1968, § 17 Rdn. 6; differenzierter: Schricker/L. a.a.O. § 17 Rdn. 4).
  • LG Köln, 01.12.1992 - 31 O 283/92

    CB - Infobank

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.1994 - 6 U 215/92
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 1. Dezember 1992 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 283/92 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 9/95

    CB-infobank I

    Die Klägerin ist mit ihrem Begehren auch in der Berufungsinstanz erfolglos geblieben (OLG Köln GRUR 1995, 265).
  • LG München I, 18.05.1995 - 7 O 18987/94

    Bibliothekskopien veröffentlichter Fachliteratur auf Anforderung

    Die Beklagte ist der Auffassung, der vom Kläger zitierten Entscheidung des Landgerichts Frankfurt sei nicht zu folgen und beruft sich auf die Entscheidung "Leitsätze" des BGH, GRUR 1992, Seite 383 f, 386 und auf die Entscheidungen des Landgerichts Köln WM 1993, Seite 807 und das hierzu ergangene, gegenwärtig noch nicht veröffentlichte Berufungsurteil des OLG Köln 6 U 215/92 (Anlage B 9).

    Die Herstellung durch andere ist auch zulässig, wenn es sich um die entgeltliche Erstellung derartiger Kopien durch gewerbliche Unternehmen handelt (Schricker/Löwenheim a.a.O., § 53 Rnr. 12; Fromm/Nordemann, UrhG a.a.O. § 53 Rnr. 7 (gesamter Gliederungspunkt zitiert nach OLG Köln, 6 U 215/92 = Anlage B 9; die Kammer schließt sich den Gründen dieser Entscheidung, soweit sie den vorliegenden Fall treffen, auch im übrigen an),.

  • OLG Frankfurt, 19.12.1995 - 6 U 11/94

    CB-Infobank

    Er hat dies aber nicht als Frage einer etwaigen Unzulässigkeit der Klage mangels hinreichender Bestimmtheit des Klageantrags behandelt, sondern als Frage der Begründetheit (vgl. auch OLG Köln, GRUR 1995, 265, 266 - "Infobank"; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 6. Aufl., Kap. 51 Rdn. ll mwN).
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